Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 32 Einweg-E-Zigaretten auf die Konformität mit dem Lebensmittel- und Chemikalienrecht überprüft. Alle Proben hatten mindestens eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben.
Wir unterstützen Sie bei der Sicherstellung der Konformität Ihrer E- Zigaretten.
Die Herausforderung gesetzeskonforme Einweg-E-Zigaretten auf den Markt zu bringen, ist die Vielfalt an Verordnungen und Reglementierungen, unter welche dieses Produkt fallen, einzuhalten. Neben der Tabakverordnung der CLP (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und der LGV (Lebensmittel- und. Gebrauchsgegenständeverordnung) muss auch, durch den Einsatz von Batterien, die Kennzeichnung von Elektronikgeräten eingehalten werden.
Zur Konformitätsabklärung bietet die SQTS neben der Bestimmung des Nikotingehaltes, Inhaltsstoffe und der Duftstoffe auch die Prüfung der Kennzeichnung und den Dokumenten an.
Lassen Sie sich durch uns beraten und fordern Sie ein individuelles Angebot an.