Spielwaren und Kinderartikel gehören zu den risikoreichsten Produkten. Sie sind zum einen aus einer Vielzahl an Materialien hergestellt und müssen zudem höchste Anforderungen erfüllen, um keine akute oder langfristige Gesundheitsgefahr für unsere Kinder darzustellen.Um eine maximale Sicherheit zu gewährleisten, sind die Anforderungen nach der Schweizer Vorordnung für Spielzeugsicherheit VSS 817.023.11 (Umsetzung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) einzuhalten. Zur Bestätigung der Verkehrsfähigkeit bieten wir neben den Normenprüfungen zur Entflammbarkeit (EN 71-2) und der mechanischen Sicherheit (EN 71-1), chemische Prüfungen auf Inhaltsstoffe wie z.B. die Migration von Schwermetallen, Weichmacher, Nitrosamine, allergene Duftstoffe, sowie die Ueberprüfung der SVHC-Substanzen im Rahmen der REACh- Gesetzgebung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) an. Ergänzend dazu prüfen wir, ob Ihre technische Dokumentation und Kennzeichnung den geltenden Richtlinien entsprechen. Nutzen Sie hierzu auch gerne unser Schulungsangebot.